Unser ambulanter Pflegedienst
Wenn der Alltag schwerfällt, bieten wir Ihnen professionelle Hilfe direkt bei Ihnen zuhause. Als ambulanter Pflegedienst stehen wir Menschen in Datteln und Umgebung liebevoll und zuverlässig zur Seite – mit einem festen Team, das Sie kennt und dem Sie vertrauen können. Wir übernehmen die pflegerische Versorgung, medizinisch notwendige Leistungen und helfen im Alltag – immer mit dem Ziel, ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Unsere Leistungen im Überblick

Grundpflege (SGB XI)
- Ganzwaschung, Teilkörperpflege, Duschen oder Baden
- An- und Auskleiden, Mobilisation, Lagern, Betten
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Grundpflege wird immer individuell abgestimmt und kann in Verbindung mit der vorhandenen Pflegestufe abgerechnet werden.

Hauswirtschaftliche Versorgung (SGB XI)
- Reinigung der Wohnung und Fenster
- Einkäufe und kleine alltägliche Besorgungen Die hauswirtschaftliche Versorgung kann bei bestehendem Pflegegrad anteilig über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Serviceleistungen
- Bestellung von Medikamenten, Hilfsmitteln und Verordnungen
- Unterstützung bei MDK-Begutachtungen
- Organisation von Hausnotrufsystemen
- Haus- und Krankenhausbesuche
Diese Leistungen dienen der Erleichterung des Pflegealltags und können individuell vereinbart werden.

Pflegeberatung (SGB XI § 37 Abs. 3)
- Regelmäßige Beratungseinsätze zur Qualitätssicherung
- Für Pflegegrad 1 bis 3 alle sechs Monate
- Für Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Wir informieren und dokumentieren transparent.

Behandlungspflege (SGB V)
- Wundversorgung, Verbandswechsel
- Medikamentengabe, Injektionen
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Pflege von Stoma, Katheter, Trachealkanüle
Die Behandlungspflege erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Haushaltshilfe (SGB V)
- Haushaltsführung nach ärztlicher Verordnung
- Einkauf, Reinigung, Mahlzeitenzubereitung
- Betreuung von Kindern, z. B. nach Unfall oder in der Schwangerschaft
Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden.

Betreuungsleistungen (SGB XI § 45b)
- Spaziergänge, Gesellschaftsspiele, Gespräche
- Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen
- Gemeinsames Kochen, Basteln oder Lesen
Die Betreuung wird auf Wunsch individuell gestaltet und kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden.

Verhinderungspflege(SGB XI § 39)
- Übernahme der Pflege bei Krankheit oder Urlaub pflegender Angehöriger
- Kurzfristige oder geplante Vertretung bis zu 4 Wochen im Jahr
- Abrechnung über die Pflegekasse Wir kümmern uns um eine nahtlose Versorgung in dieser Zeit.
Unser Anspruch Pflege mit Respekt und Nähe – das ist unser Versprechen. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und gehen auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Menschen ein. Dabei stehen wir auch Angehörigen beratend zur Seite.
Getreu unserem Motto:
“Wir pflegen Sie zu jeder Zeit mit Liebe und Geborgenheit”